Physiotherapie

In der Physiotherapie gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten für die Behandlung Ihres Beschwerdebildes, die sich nach dem Ausbildungsumfang des Therapeuten richtet.

Befunderstellung, Therapie, Kosten

Sie haben die Möglichkeit, mit einem Rezept/Verordnung vom Arzt oder ohne diesem zu mir zu kommen.

 

Aufgrund entsprechender Ausbildung besitze ich die Zulassung, mit der ich anstelle des Arztes eine ausführliche erstdiagnostische Untersuchung vornehmen darf. Sie benötigen damit keine ärztliche Verordnung (Rezept z. B. für Krankengymnastik). 

 

Für die Befundaufnahme nehme ich mir ausreichend Zeit, um Sie nach möglichen Ursachen Ihrer Beschwerden zu untersuchen. Anschließend sprechen wir gemeinsam über die Diagnose, Befundergebnisse und die Möglichkeiten der Behandlung aus heilkundlicher und physiotherapeutischer Sicht sowie die voraussichtliche Therapiedauer. Gegebenenfalls empfehle ich Ihnen, zusätzlich einen Facharzt für weitere Untersuchungen einzubeziehen.

 

Auch für Ihre Fragen nehme ich mir genügend Zeit!

Behandlungskosten

Selbstzahler:

Als gesetzlich versicherter Patient zahlen Sie das Honorar direkt nach Erhalt der erbrachten Dienstleistung in bar und erhalten eine Rechnung. Die Kosten richten sich nach Therapieumfang, über die ich Sie vorab aufkläre. Haben Sie als gesetzlich Versicherter eine Zusatzversicherung für Erstattungen für Heilpraktikerleistung, können Sie in der Regel einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. 

 

Privatversicherte Patienten mit einem vom Arzt ausgestellten Rezept:

Sie erhalten eine Rechnung für Heilmittel mit dem 1,4-fachen Steigerungssatz auf den aktuellen GKV-Regelsatz. In der Regel übernehmen die Privatversicherer die gesamten Kosten, dies richtet sich jedoch nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag für Heilmittel.