Physiotherapie

Befunderstellung und Therapie

Sie benötigen keine ärztliche Verordnung (Rezept für Krankengymnastik oder Massagen). Aufgrund entsprechender Ausbildung besitze ich die Zulassung, mit der ich anstelle des Arztes eine ausführliche erstdiagnostische Untersuchung vornehmen darf.

 

Danach nehme ich mir ausreichend Zeit, um Sie nach möglichen Ursachen Ihrer Beschwerden zu untersuchen. Anschließend sprechen wir gemeinsam über die Diagnose, die Befundergebnisse und die Möglichkeiten der Behandlung aus heilkundlicher und physiotherapeutischer Sicht sowie die voraussichtliche Therapiedauer. Gegebenenfalls empfehle ich Ihnen, zusätzlich einen Facharzt für weitere Untersuchungen einzubeziehen.

 

Auch für Ihre Fragen nehme ich mir genügend Zeit!

 

Behandlungskosten

Kommen Sie ohne ärtzliches Rezept zu mir,  können die Kosten der Erstanamnese und der nachfolgenden Behandlungen über Ihre Krankenkasse nach der GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) abgerechnet werden, wenn Ihre Tarifvereinbarungen Heilpraktikerleistungen enthalten. Ggf. tragen Sie einen Eigenanteil. Sie können dies vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären.

 

Verfügen Sie nicht über diesen Tarif, übernehmen Sie die Behandlungskosten als Selbstzahler.

 

Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung wird direkt nach Erhalt in bar gegen Rechnung fällig.

Für Selbstzahler liegt das Honorar aktuell bei 90,00 Euro/Stunde bzw. 70,00 Euro/45 Minuten.

 

Kommen Sie als Privatpatient zu mir mit einem vom Arzt ausgestellten Rezept für Krankengymnastik/Physiotherpie, erhalten Sie eine Rechnung mit aktuellen Sätzen der GebüTh (Gebührenverzeichnis für Therapeuten). In der Regel übernehmen die Privatversicherer die gesamten Kosten, dies richtet sich jedoch nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag für Heilmittel.

 

Benötigen Sie Hilfe bei Fragen zur Kostenregulierung? Rufen Sie mich gern unverbindlich an:

 

Telefon: 0 55 51 - 95 25 30

Mobil/WhatsApp:  0176 47 11 49 41